Zugfahrzeug für den Wohnwagen
Wie schwer dein Wohnwagen sein darf, steht im Fahrzeugschein des Autos: unter O.1 die Anhängelast gebremst. Entscheidend ist laut ADAC das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens, also so, wie er beladen am Haken hängt. Achte außerdem auf ein eingetragenes Zuggesamtgewicht und die Stützlast. Für Tempo 100 kommt eine zweite Grenze dazu: Der Wohnwagen darf dann höchstens das 0,8-Fache der Leermasse des Autos wiegen, mit zertifizierter Stabilisierung das 1,0-Fache.
Anhängelast: die Basis-Kennzahl
Die Anhängelast ist die größte Masse, die dein Auto ziehen darf. Sie steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I: unter O.1 die technisch zulässige Anhängelast gebremst, unter O.2 die Anhängelast ungebremst. Für Wohnwagen zählt O.1, denn Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse brauchen in Deutschland eine eigene Auflaufbremse.
Laut ADAC ist für die Anhängelast das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers entscheidend. Plane deshalb mit dem beladenen Reisegewicht deines Wohnwagens, nicht mit dem Leergewicht aus dem Prospekt. Und schau in die Bemerkungen im Fahrzeugschein: Immer mehr Autos haben dort ein eingetragenes Zuggesamtgewicht, das unter der rechnerischen Summe aus zulässiger Gesamtmasse und Anhängelast liegt. Wer die Anhängelast ganz ausnutzt, darf das Auto dann nicht mehr voll beladen.
Woher die Werte kommen: Laut ADAC muss ein Gespann an einer Steigung von 12 % in 5 Minuten fünfmal anfahren können, ohne dass ein Bauteil versagt. Deshalb kann die Anhängelast sogar innerhalb einer Modellreihe je nach Motor, Getriebe und Antrieb deutlich schwanken – lass dir den Wert beim Neukauf im Kaufvertrag bestätigen.
Stützlast: was das Gesetz verlangt
Die Stützlast ist das Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung drückt. Für Wohnwagen bis 3,5 t regelt § 44 Abs. 3 StVZO die Untergrenze: Die Mindeststützlast darf „nicht weniger als 4 Prozent“ des tatsächlichen Anhängergewichts betragen, muss aber nicht mehr als 25 kg sein.
Die 25 kg deckeln die Mindestanforderung. 4 % von 625 kg sind 25 kg – ab dieser Wohnwagenmasse reichen also gesetzlich 25 kg Stützlast, darunter gilt die 4-%-Rechnung. Nach oben darfst du weder die zulässige Stützlast des Autos und der Anhängerkupplung noch die des Wohnwagens überschreiten – es gilt der kleinste Wert.
Das gesetzliche Minimum ist für die Fahrstabilität aber zu wenig. Der ADAC schreibt: Die Ausschöpfung der zulässigen Stützlast vermindert die Schlingerneigung. Für Tempo 100 ist das sogar Vorschrift – nach § 4 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist die Stützlast an der größtmöglichen Stützlast von Auto oder Wohnwagen zu orientieren, wobei der kleinere Wert die Obergrenze ist. Die Stützlast des Autos steht im Fahrzeugschein unter Feld 13.
Nachmessen statt schätzen: Mit einer Stützlastwaage unter der Deichsel siehst du, wie viel tatsächlich auf der Kupplung lastet, und kannst durch Umladen nachjustieren. Mehr dazu und ein Rechner im Artikel Stützlast berechnen.
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Gewichtsverhältnis und 85-Prozent-Regel
In Foren und Ratgebern liest man oft die 85-Prozent-Regel: Der Wohnwagen soll höchstens 85 % des Leergewichts des Zugfahrzeugs wiegen. Eine amtliche Quelle oder eine Empfehlung von ADAC oder TÜV dafür haben wir nicht gefunden – sie ist eine Faustregel ohne rechtliche Wirkung. Der ADAC formuliert es allgemeiner: Ein Gespann fährt sich stabiler, wenn das Zugfahrzeug schwerer ist als die Anhängelast.
Verbindlich wird das Gewichtsverhältnis erst bei Tempo 100. Nach § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO darf ein Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern dann höchstens das 0,8-Fache der Leermasse des Zugfahrzeugs wiegen. Mit einer Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1, etwa einer Antischlingerkupplung, steigt der Faktor auf 1,0. Beispiel: Bei einem Auto mit 1.400 kg Leermasse sind das 1.400 × 0,8 = 1.120 kg, mit Stabilisierung 1.400 kg. Dazu kommen ABS am Zugfahrzeug, Reifen am Wohnwagen jünger als sechs Jahre und die Tempo-100-Plakette. Die Einzelheiten stehen im Artikel zur Antischlingerkupplung.
Rechtlich bindend sind nur die Eintragungen: Anhängelast (O.1), Stützlast (Feld 13), ein eingetragenes Zuggesamtgewicht und für Tempo 100 das Verhältnis zur Leermasse. Faustregeln ersetzen den Blick in die Papiere nicht.
Kombi oder SUV?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten, weil die Anhängelast je nach Motor, Getriebe und Antrieb stark schwankt – auch innerhalb eines Modells. Entscheidend sind die Werte der konkreten Version. Ein paar Punkte helfen bei der Wahl:
- Gewicht: Ein schweres Auto ist für die Stabilität von Vorteil (ADAC) und erhöht bei Tempo 100 das erlaubte Wohnwagengewicht, weil sich der Faktor auf die Leermasse bezieht.
- Anhängelast: Die höchsten Werte von 3,5 t erreichen laut ADAC große Modelle wie BMW X5 Diesel und Mercedes G-Klasse je nach Motorisierung.
- Allradantrieb: Hilft beim Anfahren auf nassen Wiesen und am Berg. Ob es ihn gibt und wie er sich auf die Anhängelast auswirkt, steht in den technischen Daten.
- Führerschein: Schwere Zugwagen mit großem Wohnwagen kommen schnell über 3.500 kg Gespanngewicht. Dann brauchst du B96 (bis 4.250 kg) oder BE – mehr im Führerschein-Artikel.
Konkrete Modellbeispiele
Die folgenden Werte stammen aus dem ADAC-Ratgeber zur Anhängelast (Stand 28.07.2026). Sie zeigen die Bandbreite, ersetzen aber nicht den Blick in die Daten der konkreten Version.
| Modell | Anhängelast gebremst laut ADAC |
|---|---|
| VW ID.3 | keine Anhängelast |
| Lexus UX | 750 kg |
| Dacia Duster / Dacia Bigster | 1.000–1.500 kg |
| Škoda Karoq TDI 4x4 | 2.100 kg |
| Audi A6 e-tron (elektrisch) | 2.100 kg |
| BMW iX3 (elektrisch) | 2.100 kg |
| Škoda Kodiaq | bis 2.300 kg |
| Hyundai Ioniq 9 (elektrisch) | bis 2.500 kg |
| BMW X5 Diesel / Mercedes G-Klasse | bis 3.500 kg je nach Motorisierung |
Zum Vergleich nennt der ADAC für Wohnwagen eine Spanne von rund 750 kg Leergewicht bei kleinen Modellen bis etwa 2 t bei sehr großen, mit bis zu 2,5 t zulässiger Gesamtmasse. Bei Elektroautos ist neben der Anhängelast die Reichweite mit Wohnwagen ein eigenes Thema – mehr dazu im Artikel E-Auto mit Wohnwagen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie finde ich das passende Zugfahrzeug für meinen Wohnwagen?
Vergleiche das beladene Gewicht deines Wohnwagens mit der Anhängelast gebremst (O.1) im Fahrzeugschein des Autos, prüfe die Stützlast (Feld 13) und ein eventuell eingetragenes Zuggesamtgewicht. Für Tempo 100 darf der Wohnwagen außerdem höchstens das 0,8-Fache der Leermasse des Autos wiegen, mit Stabilisierung nach ISO 11555-1 das 1,0-Fache.
Was bedeutet die 85-Prozent-Regel?
Sie besagt, dass der Wohnwagen höchstens 85 % des Leergewichts des Zugfahrzeugs wiegen soll. Eine amtliche Quelle dafür gibt es nicht, sie ist eine Faustregel. Rechtlich bindend ist nur bei Tempo 100 das Verhältnis aus der 9. Ausnahmeverordnung: 0,8 der Leermasse, mit Stabilisierung 1,0.
Was ist die Stützlast und wo ist sie gesetzlich geregelt?
Die Stützlast ist das Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung wirkt. Nach § 44 Abs. 3 StVZO muss sie bei Wohnwagen bis 3,5 t mindestens 4 % des tatsächlichen Gewichts betragen, aber nicht mehr als 25 kg. Laut ADAC vermindert es die Schlingerneigung, die zulässige Stützlast auszuschöpfen.
Wo steht die Anhängelast im Fahrzeugschein?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I unter O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst). Im alten Fahrzeugschein stehen die Werte unter den Ziffern 28 und 29. Die Stützlast findest du unter Feld 13.
Kombi oder SUV – was eignet sich besser zum Ziehen?
Das hängt von der konkreten Version ab, weil die Anhängelast je nach Motor, Getriebe und Antrieb stark schwankt. Ein schwereres Auto fährt sich laut ADAC mit Anhänger stabiler und erlaubt bei Tempo 100 einen schwereren Wohnwagen.