Wohnwagen TÜV: Fristen & Kosten
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Vorschriften können sich ändern – im Zweifel gelten die aktuellen amtlichen Vorgaben deiner Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ).
Die HU-Frist hängt vom zulässigen Gesamtgewicht ab: Wohnwagen bis 750kg müssen erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Zwischen 750kg und 3.500kg gilt durchgehend ein 24-Monats-Rhythmus, über 3.500kg ist die HU bereits ab Erstzulassung jährlich fällig. Seit dem 19. Juni 2025 ist zusätzlich die Gasprüfung nach G607 in §60 StVZO gesetzlich verankert und unabhängig vom HU-Termin alle 24 Monate Pflicht.
HU-Fristen nach Gewicht
| Zulässiges Gesamtgewicht | Erste Prüfung | Folgeprüfungen |
|---|---|---|
| bis 750kg | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| 750kg bis 3.500kg | alle 24 Monate | alle 24 Monate |
| über 3.500kg | ab Erstzulassung jährlich | alle 12 Monate |
Anders als beim Wohnmobil gibt es beim Wohnwagen keine gewichtsabhängige Verkürzung ab einer bestimmten Tonnage im mittleren Bereich – erst über 3.500kg wird die Prüfung auf einen jährlichen Rhythmus umgestellt. Leichte Wohnwagen bis 750kg profitieren dagegen von der längeren Erstfrist von 36 statt 24 Monaten.
„2.1.5.1.1 … für die erste Hauptuntersuchung: 36 [Monate] … 2.1.5.2 … Anhänger von mehr als 750 kg bis zu 3,5 t: 24 [Monate] … 2.1.5.3 … Anhänger von mehr als 3,5 t bis zu 10 t: 12 [Monate]“
Was das für dich bedeutet: Wohnwagen zählen rechtlich als Anhänger, nicht als eigenständige Kraftfahrzeuge – deshalb gilt eine eigene Zeile in Anlage VIII, getrennt von der Wohnmobil-Regelung. Die Tabelle oben gibt exakt diese drei Gewichtsstufen wieder.
Was bei der HU geprüft wird
Im Fokus der Hauptuntersuchung stehen die sicherheitsrelevanten Komponenten des Wohnwagens:
- Bremsen: Funktion der Auflaufbremse und Feststellbremse
- Achsen: Zustand, Aufhängung und Lagerspiel
- Beleuchtung: vollständige Funktion aller Leuchten
- Kupplung: Zustand von Kupplungskopf und Stützrad
- Reifen: Profiltiefe, Alter und äußerlicher Zustand
- Aufbau: allgemeiner Zustand und Verkehrssicherheit
Die Gasanlage ist nicht automatisch Teil der HU, sondern wird separat im Rahmen der eigenständigen Gasprüfung nach G607 kontrolliert.
Die Gasprüfung nach G607
Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung nach G607 gesetzlich in §60 StVZO verankert und für alle Wohnwagen mit fest eingebauter Flüssiggasanlage verpflichtend. Die Regelung wurde 2024 beschlossen und trat nach einjähriger Übergangsfrist in Kraft.
„…die Flüssiggasanlage … im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung … nach der Technischen Regel DVGW-TRF 2021, Arbeitsblatt G 607 (A) … prüfen zu lassen.“
Was das für dich bedeutet: Die 24-Monats-Pflicht steht unabhängig von der HU im Gesetz – du musst sie selbst terminieren, sie wird dir nicht automatisch mit der TÜV-Plakette angezeigt.
⚠️ Wichtig: Du bist selbst dafür verantwortlich, dass deine Gasanlage alle 24 Monate geprüft wird – unabhängig davon, wann die nächste reguläre HU ansteht. Die beiden Prüfungen laufen auf getrennten Fristen.
Bei der Gasprüfung wird die gesamte Anlage auf Dichtigkeit und korrekte Funktion getestet. Eine separate Dichtigkeitsprüfung kann zusätzlich sinnvoll sein, ist aber nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben – sie wird häufig direkt mit der Gasprüfung kombiniert.
Kosten im Überblick
| Prüfung | Kosten |
|---|---|
| Hauptuntersuchung (HU) | ca. 90€ im Schnitt |
| Gasprüfung G607 (TÜV/DEKRA) | ca. 50-70€ |
| Gasprüfung G607 (ADAC-Mitglieder) | ca. 29€ |
| Gasprüfung gesamt (Marktspanne) | ca. 30-80€ |
Die Kosten variieren je nach Bundesland, Prüforganisation und ob HU und Gasprüfung am selben Termin kombiniert werden. Ein Vergleich lohnt sich – ADAC-Mitglieder zahlen für die Gasprüfung häufig deutlich weniger als bei TÜV oder DEKRA direkt.
💡 Praxistipp: Lass HU und Gasprüfung nach Möglichkeit am selben Termin durchführen – das spart Anfahrtswege und oft auch eine separate Grundgebühr.
Häufige Fragen (FAQ)
Keine Rechtsberatung: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deinem Fahrzeug wende dich an TÜV, DEKRA, GTÜ oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.