Freistehen • Schweiz • Regeln & Vignette 2026

Freistehen Schweiz 2026 – Kantone, Vignette, Tempo

⚖️
Kantonal
Kanton und Gemeinde regeln
🎫
2 × 40 CHF
Vignette für Auto und Wohnwagen
💶
200 CHF
Busse ohne gültige Vignette
🚗
80 / 100 km/h
Gespann auf der Autobahn
KURZFAZIT SCHWEIZ 2026

Ein einheitliches Gesetz zum Freistehen gibt es in der Schweiz nicht. Laut dem Touring Club Schweiz (TCS) legen die Kantone die Regeln fest, und die Gemeinden können eigene Vorschriften erlassen. Manche Kantone erlauben eine Nacht im Fahrzeug ausdrücklich, etwa Obwalden per Gesetz, andere verbieten das Übernachten auf Park- und Rastplätzen, etwa das Tessin. Wichtig für jedes Gespann: Der Wohnwagen braucht eine eigene Vignette für 40 Franken – ohne sie kostet es 200 Franken Busse.

Was überall gilt

Laut dem Ratgeber Wildcampen in der Schweiz des TCS (überarbeitet 01.07.2026) ist Wildcampen nicht generell verboten, aber stark eingeschränkt. Einige Grundregeln gelten im ganzen Land:

Das Biwakieren oberhalb der Waldgrenze, das oft als „Schweizer Grundregel“ genannt wird, betrifft Übernachtungen im Zelt oder unter freiem Himmel im Gebirge. Das Übernachten in Fahrzeugen behandelt das SAC-Merkblatt ausdrücklich nicht.

Kantone im Überblick

Laut TCS (Stand 01.07.2026) regeln einige Kantone das Übernachten im Fahrzeug so – vor Ort gelten zusätzlich Schilder und Gemeinderecht:

KantonÜbernachten im Fahrzeug laut TCS
AargauEine Nacht auf öffentlichem Parkplatz erlaubt, wenn kein Verbotsschild steht
ObwaldenEine Nacht ohne Bewilligung erlaubt, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden
UriGrundsätzlich erlaubt, wo nicht eingeschränkt – Verbote in Schutzzonen und einigen Gemeinden
SchwyzAuf Parkplätzen nicht generell verboten, Schilder und Gebühren gelten
BernKanton verweist auf Gemeinderecht; Stadt Bern: auf öffentlichem Grund außerhalb ausgewiesener Flächen verboten
Basel-StadtAuf Parkplätzen verboten; Wohnmobilplätze an der Bäumlihofstrasse für max. 24 Stunden
FreiburgNur auf offiziellen Stellplätzen
Appenzell InnerrhodenNur auf ausgewiesenen Camper-Parkflächen
TessinAuf Rast- und Parkplätzen nicht erlaubt
WallisAuf Nationalstraßen verboten, auf Kantonsstraßen bewilligungspflichtig

Der TCS empfiehlt, vorher bei der Gemeinde, beim Tourismusbüro oder bei der Polizei nachzufragen.

Obwalden – eine Nacht per Gesetz

📜 Gesetzestext

„Zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden.“

Grundsätzlich ist Campieren außerhalb bewilligter Campingplätze in Obwalden nicht gestattet (Art. 6); Art. 8 macht die Ausnahme für die einmalige Übernachtung, die auf eigenes Risiko erfolgt.

Quelle: Art. 8 Gesetz über das Campieren, Kanton Obwalden (GDB 971.4), in Kraft seit 01.03.2015

Zwei Vignetten fürs Gespann

Laut Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und dessen Richtlinie 15-01 (Stand 1. März 2025):

Tempo mit Wohnwagen

Laut TCS dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht seit dem 1. Januar 2021 auf Autobahnen und Autostraßen 100 km/h fahren – sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind: Der Anhänger muss für 100 km/h zugelassen sein, die Anhängelast des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden, und die Reifen brauchen mindestens den Geschwindigkeitsindex J. Sonst gelten 80 km/h. Ob die deutsche Tempo-100-Zulassung in der Schweiz als Nachweis reicht, beantwortet der TCS nicht – im Zweifel fährst du 80 km/h.

Weiter in der Region: Freistehen Österreich, Freistehen Italien und Freistehen Frankreich.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich in der Schweiz im Wohnwagen frei stehen?

Das hängt vom Kanton und von der Gemeinde ab. Laut TCS erlauben etwa Aargau und Obwalden eine Nacht, das Tessin verbietet das Übernachten auf Rast- und Parkplätzen. In Schutzgebieten und im Nationalpark ist Wildcampen überall verboten.

Braucht mein Wohnwagen eine eigene Vignette?

Ja. Laut BAZG brauchen auch Anhänger bis 3,5 Tonnen eine eigene Vignette für 40 Franken. Ohne gültige Vignette auf der Autobahn kostet es 200 Franken Busse.

Wie schnell darf ich mit Wohnwagen auf Schweizer Autobahnen fahren?

Laut TCS 100 km/h, wenn der Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht hat, für für 100 km/h zugelassen ist und die Reifen mindestens Index J haben. Sonst 80 km/h.

Darf ich auf Schweizer Autobahn-Rastplätzen übernachten?

Rastplätze an Nationalstraßen sind laut TCS für die kurze Erholung gedacht. Im Wallis ist Übernachten auf Nationalstraßen verboten, im Tessin auf Rast- und Parkplätzen nicht erlaubt.

Bianca Kunze, Illustration

Bianca Kunze

Schreibt und recherchiert Caravan Lifestyle – den Ratgeber rund um Wohnwagen und Wohnmobil. Als Nordlicht ist sie am liebsten an Nord- und Ostsee unterwegs. Mehr davon gibt es auch auf YouTube.