Freistehen Schweiz 2026 – Kantone, Vignette, Tempo
Ein einheitliches Gesetz zum Freistehen gibt es in der Schweiz nicht. Laut dem Touring Club Schweiz (TCS) legen die Kantone die Regeln fest, und die Gemeinden können eigene Vorschriften erlassen. Manche Kantone erlauben eine Nacht im Fahrzeug ausdrücklich, etwa Obwalden per Gesetz, andere verbieten das Übernachten auf Park- und Rastplätzen, etwa das Tessin. Wichtig für jedes Gespann: Der Wohnwagen braucht eine eigene Vignette für 40 Franken – ohne sie kostet es 200 Franken Busse.
Was überall gilt
Laut dem Ratgeber Wildcampen in der Schweiz des TCS (überarbeitet 01.07.2026) ist Wildcampen nicht generell verboten, aber stark eingeschränkt. Einige Grundregeln gelten im ganzen Land:
- Schutzgebiete: In Naturschutzgebieten, im Schweizerischen Nationalpark, in eidgenössischen Jagdbanngebieten und in Wildruhezonen ist Wildcampen verboten. Das nennt auch das Merkblatt „Campieren und Biwakieren“ des Schweizer Alpen-Clubs SAC.
- Wald: Im Wald gilt laut TCS ein allgemeines Fahrverbot (Art. 15 Abs. 1 Waldgesetz). Mit dem Gespann in den Wald zu fahren, ist also keine Option.
- Privatgrund: Nur mit Zustimmung des Eigentümers.
- Parkplätze: Je nach Ort unterschiedlich geregelt – Schilder, Parkzeiten und Gemeindevorschriften gelten. Tische und Stühle draußen sind kein Parken mehr, sondern Campen.
- Autobahn-Rastplätze: Sie sind laut TCS für die kurze Erholung gedacht (Art. 6 Abs. 1 Nationalstrassengesetz).
Das Biwakieren oberhalb der Waldgrenze, das oft als „Schweizer Grundregel“ genannt wird, betrifft Übernachtungen im Zelt oder unter freiem Himmel im Gebirge. Das Übernachten in Fahrzeugen behandelt das SAC-Merkblatt ausdrücklich nicht.
Kantone im Überblick
Laut TCS (Stand 01.07.2026) regeln einige Kantone das Übernachten im Fahrzeug so – vor Ort gelten zusätzlich Schilder und Gemeinderecht:
| Kanton | Übernachten im Fahrzeug laut TCS |
|---|---|
| Aargau | Eine Nacht auf öffentlichem Parkplatz erlaubt, wenn kein Verbotsschild steht |
| Obwalden | Eine Nacht ohne Bewilligung erlaubt, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden |
| Uri | Grundsätzlich erlaubt, wo nicht eingeschränkt – Verbote in Schutzzonen und einigen Gemeinden |
| Schwyz | Auf Parkplätzen nicht generell verboten, Schilder und Gebühren gelten |
| Bern | Kanton verweist auf Gemeinderecht; Stadt Bern: auf öffentlichem Grund außerhalb ausgewiesener Flächen verboten |
| Basel-Stadt | Auf Parkplätzen verboten; Wohnmobilplätze an der Bäumlihofstrasse für max. 24 Stunden |
| Freiburg | Nur auf offiziellen Stellplätzen |
| Appenzell Innerrhoden | Nur auf ausgewiesenen Camper-Parkflächen |
| Tessin | Auf Rast- und Parkplätzen nicht erlaubt |
| Wallis | Auf Nationalstraßen verboten, auf Kantonsstraßen bewilligungspflichtig |
Der TCS empfiehlt, vorher bei der Gemeinde, beim Tourismusbüro oder bei der Polizei nachzufragen.
Obwalden – eine Nacht per Gesetz
„Zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden.“
Grundsätzlich ist Campieren außerhalb bewilligter Campingplätze in Obwalden nicht gestattet (Art. 6); Art. 8 macht die Ausnahme für die einmalige Übernachtung, die auf eigenes Risiko erfolgt.
Quelle: Art. 8 Gesetz über das Campieren, Kanton Obwalden (GDB 971.4), in Kraft seit 01.03.2015
Zwei Vignetten fürs Gespann
Laut Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und dessen Richtlinie 15-01 (Stand 1. März 2025):
- Preis: Die Vignette kostet 40 Franken.
- Anhänger: Auch Anhänger bis 3,5 Tonnen brauchen eine eigene Vignette. Für Auto und Wohnwagen sind es also zwei.
- Gültigkeit: Vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
- E-Vignette: Sie ist an das Kennzeichen gebunden. Das BAZG empfiehlt, sie im eigenen offiziellen Webshop zu kaufen, weil Drittanbieter-Seiten ein Betrugsrisiko sind.
- Busse: Wer ohne gültige Vignette eine abgabepflichtige Nationalstraße benutzt, zahlt 200 Franken Busse.
Tempo mit Wohnwagen
Laut TCS dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht seit dem 1. Januar 2021 auf Autobahnen und Autostraßen 100 km/h fahren – sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind: Der Anhänger muss für 100 km/h zugelassen sein, die Anhängelast des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden, und die Reifen brauchen mindestens den Geschwindigkeitsindex J. Sonst gelten 80 km/h. Ob die deutsche Tempo-100-Zulassung in der Schweiz als Nachweis reicht, beantwortet der TCS nicht – im Zweifel fährst du 80 km/h.
Weiter in der Region: Freistehen Österreich, Freistehen Italien und Freistehen Frankreich.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich in der Schweiz im Wohnwagen frei stehen?
Das hängt vom Kanton und von der Gemeinde ab. Laut TCS erlauben etwa Aargau und Obwalden eine Nacht, das Tessin verbietet das Übernachten auf Rast- und Parkplätzen. In Schutzgebieten und im Nationalpark ist Wildcampen überall verboten.
Braucht mein Wohnwagen eine eigene Vignette?
Ja. Laut BAZG brauchen auch Anhänger bis 3,5 Tonnen eine eigene Vignette für 40 Franken. Ohne gültige Vignette auf der Autobahn kostet es 200 Franken Busse.
Wie schnell darf ich mit Wohnwagen auf Schweizer Autobahnen fahren?
Laut TCS 100 km/h, wenn der Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht hat, für für 100 km/h zugelassen ist und die Reifen mindestens Index J haben. Sonst 80 km/h.
Darf ich auf Schweizer Autobahn-Rastplätzen übernachten?
Rastplätze an Nationalstraßen sind laut TCS für die kurze Erholung gedacht. Im Wallis ist Übernachten auf Nationalstraßen verboten, im Tessin auf Rast- und Parkplätzen nicht erlaubt.